Erbhof Thedinghausen
Fertigstellung: | 2014 |
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Bauherr: | Samtgemeinde Thedinghausen |
Baukosten: | 1.875.000,- Euro brutto |
Leistungsumfang: | LP 1-–9 |
Gebäudebestand
Der sogenannte Erbhof Thedinghausen gehört zu einer Reihe zwischen 1520 und 1640 entstandenen Bauten im Weserraum, der stilistisch der Weserrenaissance zuzurechnen ist. Er wurde zischen 1619-1624 vom Bremer Erzbischof Johann Friedrich aus dem Hause Schleswig-Holstein errichtet. Aufgrund seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung ist er das bedeutendste profane Baudenkmal in heutigen Landkreis Verden.
Der Erbhof ist ein zweigeschossiger, durch reiche Sandsteingliederungen belebter Backsteinbau mit weißer Mörtelfuge auf rechteckigem Grundriss, dem auf der Hofseite zwei Utluchten und ein Treppenturm vorgesetzt sind. Mit Ausnahme der Dächer und der Treppentürme ist die Dachkonstruktion des Erbhofes fast vollständig im bauzeitlichen Zustand erhalten.
Verlauf
Im Jahre 2000 hat unser Büro im Auftrag der Samtgemeinde Thedinghausen ein Bauaufmaß, eine bauhistorische und restauratorische Untersuchung und ein Teilnutzungskonzept für den Erbhof Thedinghausen erstellt. Damals war geplant, im Obergeschoß der östlichen Gebäudehälfte einen Tagungsraum mit Nebenräumen unterzubringen.
Als wichtigsten Befund hatte die damalige Untersuchung jedoch ergeben, dass sich an den Deckenbalken des Obergeschosses – oberhalb einer abgehängten Decke - bauzeitliche Malereien zweier Säle erhalten hatten. Des Weiteren konnten stichhaltige Befunde zu den Malereien, den Fußböden, den Fenstern und den Grundzügen des Kamins erarbeitet werden.
Das dadurch in enger Zusammenarbeit mit den Denkmalbehörden entwickelte Rekonstruktionskonzept soll nicht nur die Deckenbalken wieder sichtbar machen, sondern sämtliche barocke oder jüngere Zwischenwände entfernen und die Wandmalereien und Fußbodenfassungen der Renaissancezeit rekonstruieren. Ebenso sollen die im Festsaal befindlichen Fensterstöcke mit umfangreichem Schnitzwerk, ein prunkvoller Sandsteinkamin als auch mit Spitzoval ornamentierte Bodenplatten wiederhergestellt werden.
Bei der Rekonstruktion des Saales soll soweit wie möglich auf die vorhandenen Befunde zurückgegriffen werden, sofern diese lückenhaft sind, ist eventuell auf Analogien in Vergleichsbauwerken zurückzugreifen. Die Rekonstruktion hat verantwortungsvoll – und dies heißt zuvorderst wissenschaftlich fundiert – zu erfolgen.